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Bundestag verabschiedet Vorratsdatenspeicherung

Grundgesetz GrabsteinEs ist geschehen. Trotz vehementen Widerstands in Opposition und Bevölkerung hat die Große Koalition das umstrittenste Gesetz der letzten Jahre durchgesetzt: Die Totale Überwachung der Telekommunikation aller Bürger/innen der BRD, euphemistisch Vorratsdatenspeicherung betitelt, ist seit heute beschlossene Sache.

Zwar stellte die Opposition sich geschlossen gegen das Gesetz, aber die zahlenmäßige Übermacht der Großen Koalition kann selbst den Bundestag instrumentalisieren. Mit 366 JA und 156 NEIN - Stimmen (sowie 2 Enthaltungen) hat sich unsere Regierung heute gegen den Erhalt demokratischer Grundwerte entschieden und zukünftigen Katastrophenszenarien Tür & Tor geöffnet.

Dabei erhöht die Vorratsdatenspeicherung in keinster Weise die innere Sicherheit: Die Mittel, die den Justiz- und Sicherheitsbehörden zur Verfügung standen, waren nachweislich mehr als ausreichend, um die Bevölkerung vor dem immer wieder als Rechtfertigung benutzten Terrorismus zu schützen. Eine unabhängige Studie, deren Inhalte aller Wahrscheinlichkeit nach eindeutig bewiesen hätten, dass die Vorratsdatenspeicherung faktisch nichts für die innere Sicherheit bringt, wurde von der Großen Koalition unter Verschluss gehalten und den Abgeordneten des Bundestages nicht zugänglich gemacht.

ReisepassSelbst andere Länder der EU, auf die sich unsere selbst geltendes Recht brechende Justizministerin Brigitte Zypries immer wieder beruft, wenn es um die Rechtfertigung einer solchen Totalüberwachung geht, sehen die Maßnahmen der Deutschen Bundesregierung kritisch. So ist z.B. der neu eingeführte ePass mit biometrischen Merkmalen weltweit der erste Pass seiner Art. Sicherheitsfachleute haben bestätigt, dass die bisherigen Reisepässe der BRD völlig ausreichend waren und als weltweit besonders fälschungssicher galten. Die Große Koalition führte den ePass dennoch ein: An der Deutschen Bevölkerung kann diese Technik wie an Laborratten ausprobiert und später anderen Ländern für viele Milliarden verkauft werden.

So haben Zypries, Reichskanzlerin Merkel und ihr Schoßhund Schäuble auch bei der Vorratsdatenspeicherung weit über das Ziel hinaus geschossen - Mit Absicht. Die EU-Richtlinien, auf die sich Zypries immer wieder beruft, sehen eine solche Totale Überwachung aller Telekommunikation nicht vor. Kein Wunder, dass die Stimmen immer lauter werden, diese Abschaffer des Grundgesetzes mögen zurücktreten - Besonders wenn ihre Galeonsfigur Wolfgang Schäuble auch noch die Berichterstatter der Opposition mit der Propaganda des Dritten Reiches vergleicht.

Geschrieben am 09.11.2007

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5 Kommentare

Von Tobias am 09.11.2007, 16:29

Interessantes Chatprotokoll über Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung und der Ansicht der Opposition: http://www.tagesschau.de/interaktiv/chat/chatprotokoll8.html

Von Jörg am 09.11.2007, 16:40

Nachgucken ob der eigene Abgeordnete dafür oder dagegen war: http://www.peterkroener.de/2007/11/09/ist-euer-abgeordneter-ein-kleiner-schaeuble/

Von Seppl am 12.11.2007, 22:12

Wie wärs mit blindem Aktionismus?
Jeden Tag einen Band von "Brave new world" oder "1984" an Herrn Schäuble der Mrs. Merkel senden? Oder eine elekronische Fassung, alle 10 Minuten? ;) Buch-Spam ist doch noch nicht verboten?

Von Seppl am 12.11.2007, 22:14

P.S.: Herrn Altkanzler Schröder wurde ja auch von vielen das "Letzte Hemd" geschickt (zum Thema Hartz4 / Agenda2010)...

Von Max am 23.01.2008, 10:48

Und es kommt noch schlimmer: die Sammelklage vorm Bundesverfassungsgericht, an der ich mich auch beteiligt habe...
Das Bundesverfassungsgericht sah den Absatz "Die Würde des Menschen ist unantastbar..." immer als absolut und nicht diskutierbar an. Es steht aber die Ernennung von Horst Dreier für das BVG an, der schon mal argumentierte, dass in bestimmten Fällen (natürlich unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit) "der Gedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vorneherein auszuschließen sein" dürfe. Auf Deutsch: Folter kann unter bestimmten Umständen gestattet sein. Wenn solche Herren Bundesverfassungsrichter werden, dann sehe ich schwarz. Denn in einem Polizeistaat gilt: Die Polizei darf, was sie kann. Im Rechtsstaat sollte es hingegen heißen: Die Polizei kann, was sie darf.
Ich bete, dass die Herren Verfassungsrichter wohlüberlegt urteilen.



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